(28.03.2019, 11:42)Kaietan schrieb:(28.03.2019, 11:09)Thor3 schrieb: ....
...
Erschwerend dürfte meiner Meinung nach die Abgabepraxis in den USA sein: Wenn du im Baumarkt (habe ich selbst gesehen) das Präparat als Hochkonzentrat im Gebinde von Behältern, die mehrere Gallonen enthalten, palettenweise abgibst, dann musst du dich nicht wundern, wenn Kunden sich vergiften. Denn wie immer macht die Dosis das Gift. Und die Kombination "riesiges Volumen" und "hochkonzentrierter Wirkstoff" abgegeben an Hinz und Kuntz gibt dem Hersteller halt eine gewisse Verantwortung, selbst dann, wenn der Kunde sich vergiftet, weil er die Anleitung nicht sorgfältig genug studiert hat. Das dürfte die Rückzugsposition für die Kläger sein, falls die Gerichte den Standpunkt treten, bei korrekter Anwendung seien keine carcinogenen Effekte zu erwarten. ...
In der Tat mag dies das Rückzugsgefecht werden!
Dazu heute in der NZZ (wohl wieder paywall?):
https://www.nzz.ch/wirtschaft/bayer-toch..._2019-3-28
" ... Die Anwälte von Bayer wiederum hatten bis zuletzt versucht, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass sich Monsanto stets verantwortungsvoll verhalten habe. Keine einzige Regulierungsbehörde weltweit sei zu dem Schluss gekommen, dass Roundup Krebs verursache, sagte Anwalt Brian Stekloff. Die amerikanische Umweltbehörde EPA habe Roundup weiter zugelassen.
Stekloff bemühte sich, die Glaubwürdigkeit des Klägers in Abrede zu stellen; dieser habe selbst gesagt, er habe in all den Jahren, in denen er den Unkrautvernichter versprüht hatte, höchstens zweimal auf das Etikett geschaut. Selbst wenn die Geschworenen fänden, Roundup brauchte eine Krebswarnung auf dem Etikett, hätte Hardeman diese nicht gelesen, argumentierte der Anwalt. .... "
edit:
Und ich hoffe doch, dass die weltweit einzig negative Beurteilung von Glyphosate von der IARC, wie im link von Reuters spannend dokumentert, dann doch noch mal auseinander genommen wird in späteren Prozessen:
https://www.reuters.com/investigates/spe...lyphosate/