(07.04.2019, 11:12)inter-face schrieb: Einspruch Eurer Ehren!
Gold hat erstmal gar keinen Wert. Der Wert entsteht ausschließlich im Gedankenuniversum des Menschen.
Wert an und für sich ist ein reines Denkkonstrukt, hat aber mit der Realität nicht das geringste zu tun. Nur Menschen scheren sich um Gold.
Denke an eine Wanderung in der Wüste ohne Wasser - welchen Wert hat dann ein Glas Wasser im Verhältnis zu Gold?
Das stimmt natürlich - wenn Du am verdursten wärst, dann würdest Du alles Gold der Welt -
oder zumindest alles Gold was Du hast für ein Glas Wasser bezahlen - in dem Moment ist das
Glas Wasser das auch für Dich wert.
Aber wenn Du überlebst dann stehen die Chancen gut das Du das Gold wieder zurück erhältst -
wenn die Wüste in Deutschland wäre oder Du ein solches oder ähnliches Geschäft in Deutschland
machst...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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