(27.04.2019, 16:26)Mr. Passiv schrieb: "Eine Zeit lang stand privater Goldbesitz mit einigen Ausnahmen unter Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.Meinem Kenntnisstand nach wurden in den USA damals nur rund 30% des Goldes abgegeben.
Das bedeuted du kannst es eigentlich nur lagern, nie damit handeln, nicht tauschen. Was will man dann damit?
Wenn man auch mit einbezieht das solche Gesetze ja nie befristet sind, ist es ja auch nicht absehbar das man zu seiner Lebzeit was damit anfangen kann. Und dann dafür möglichweise 10 Jahre Knast kassieren?
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-Gold das in Bankschliessfaechern war weg da kein Zugriff mehr moeglich war.
-Schmuck, Sammlermuenzen und Kunst war ausgenommen
-es gab Freibetraege
-in der Zeit verzeichneten Schweizer Tresore starkes Interesse aus Uebersee
-Ein Goldschwarzmarkt entwickelte sich - und Preise fuer Goldmuenzen in den USA z.B. stiegen stark
Heisst wohl das Gold fuer das privat vorgesorgt wurde dem Zugriff komplett entzogen war...wer damals nennenswerte Mengen an Gold ueber den jeweiligen Freibetraegen hatte hat wohl auch gewusst was zu machen ist.
Entscheidend war wohl wie viel man hatte...war es wenig war es egal, hatte man viel hatte man alle Moeglichkeiten, und der Mittelstand mit Schliessfach hatte wohl ein Problem.