Ok Danke
Wenn jetzt weitere Einkünfte aus Aktiengewinne gemacht werden kann der Pauschbetrag von 1602 nicht mehr herangezogen werden dieser gilt einmalig für alle Gewinne im Jahr, Richtig?
Ergänzung: Und die 3398 Euro werden dann bei der Einkommenssteuerklärung nochmal mit dem Gehalt versteuert?
Wenn jetzt weitere Einkünfte aus Aktiengewinne gemacht werden kann der Pauschbetrag von 1602 nicht mehr herangezogen werden dieser gilt einmalig für alle Gewinne im Jahr, Richtig?
Ergänzung: Und die 3398 Euro werden dann bei der Einkommenssteuerklärung nochmal mit dem Gehalt versteuert?