Stimmt.
Die Bedingungen wurden 2018 geändert:
Da kann sich jetzt jeder Versicherte ein Ei drauf pellen. Es bleibt trotzdem sinnlos als Gering- oder Normalverdiener zu Riestern.
Die Bedingungen wurden 2018 geändert:
Zitat:3. Freibetrag für Grundsicherung
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es künftig einen Freibetrag von 100 Euro monatlich. Das heißt, Riester-Renten werden künftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet.
Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro ohne Anrechnung zusammenkommen.
Das Bundesfinanzministerium liefert hierzu ein Beispiel. Ein Rentner erhält 160 Euro Riester-Rente monatlich. Diese Einkünfte reichen aber nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er beantragt daher Grundsicherung. Seine Riester-Rente muss dabei als Einkommen angerechnet werden. Hier greift dann der neue Freibetrag. Bei seiner Riester-Rente sind 100 Euro anrechnungsfrei sowie 30 Prozent der übersteigenden 60 Euro, also 18 Euro. Insgesamt sind dann 118 Euro anrechnungsfrei, und es werden nur 42 Euro bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen als Einkommen berücksichtigt. Die 118 Euro behält der Riester-Rentner zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen beziehungsweise seinen anderen Einkünften.
Da kann sich jetzt jeder Versicherte ein Ei drauf pellen. Es bleibt trotzdem sinnlos als Gering- oder Normalverdiener zu Riestern.
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Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht