(22.05.2019, 15:02)Kaietan schrieb: Besonders interessanter Aspekt im Urteil: Eine unverheiratete Frau sei nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der durch eine neue Partnerschaft der Unterhaltsanspruch verwirkt werde, heißt es in dem jetzt verkündeten Beschluss.
...und das in 2019