(19.06.2019, 13:40)Mr. Passiv schrieb: ups.. an wen geht diese Frage?
Bekomme sie grad nicht zugeordnet?!
An den Kollegen vor dir - du kriegst dich ja beschaeftigt

Auf den Post #134 bezogen hoert sich dass doch eher so an als ob das Sicherheitsbeduerfnis doch mit ein wichtigerGrund ist noch im Angestelltenverhaeltnis zu bleiben.