Ob das jetzt Kartell ist 
Zitat: (§ 34 RVG) Das Anwaltshonorar für eine Erstberatung bewegt sich zwischen 10,00 und 190,00 Euro netto.

Zitat: (§ 34 RVG) Das Anwaltshonorar für eine Erstberatung bewegt sich zwischen 10,00 und 190,00 Euro netto.