Danke Roti für deine Antwort,
ich habe mich bevor ich mich entschieden habe zu ausländischen Brokern zu wechseln mit dem Thema Steuern natürlich befasst und da bin ich damals nach meiner Internetrecherche auch auf diese Problematik gestoßen. Konkret geht es ja darum, dass die bereits abgeführten deutschen Quellensteuern nicht anerkannt werden, da keine Steuerbescheinigung vorliegt. Meine Frage ist ob hier jemand auch schon mal so ein Problem mit seinen Finanzamt gehabt hat und wie er dieses Problem gelöst hat. Mit der Abweichung der Quellensteuer muss ich mich wohl mit DE GIRO in Verbindung setzen.
ich habe mich bevor ich mich entschieden habe zu ausländischen Brokern zu wechseln mit dem Thema Steuern natürlich befasst und da bin ich damals nach meiner Internetrecherche auch auf diese Problematik gestoßen. Konkret geht es ja darum, dass die bereits abgeführten deutschen Quellensteuern nicht anerkannt werden, da keine Steuerbescheinigung vorliegt. Meine Frage ist ob hier jemand auch schon mal so ein Problem mit seinen Finanzamt gehabt hat und wie er dieses Problem gelöst hat. Mit der Abweichung der Quellensteuer muss ich mich wohl mit DE GIRO in Verbindung setzen.