
RE: Schwachsinn des Tages
| 30.08.2019, 14:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2019, 17:32 von cubanpete. Bearbeitungsgrund: hidden link )
Mit so etwas werden die Gerichte belastet 
aus hr3-vt
KLAGE GEGEN VERMIETER ABGEWIESEN
Eine Mieterin muss es hinnehmen, dass
ihre betagten Vermieter sie in Aushän-
gen im Flur als Fräulein bezeichnen.
Das Amtsgericht Frankfurt wies in einem
am Freitag veröffentlichten Urteil die
Unterlassungsklage der Frau ab. Es war
demnach nicht "ehrverletzend", dass die
89-jährige Vermieterin den Namen der
Mieterin im Treppenhausputzplan mit dem
Zusatz "Frl." oder "Fräulein" versah.
Das hohe Alter der Vermieter sei zu be-
rücksichtigen, erklärte das Gericht.
Der Klägerin sei zudem vorzuhalten,dass
sie die Bezeichnung im Mietvertrag im
Jahr 1984 nicht beanstandet habe.

aus hr3-vt
KLAGE GEGEN VERMIETER ABGEWIESEN
Eine Mieterin muss es hinnehmen, dass
ihre betagten Vermieter sie in Aushän-
gen im Flur als Fräulein bezeichnen.
Das Amtsgericht Frankfurt wies in einem
am Freitag veröffentlichten Urteil die
Unterlassungsklage der Frau ab. Es war
demnach nicht "ehrverletzend", dass die
89-jährige Vermieterin den Namen der
Mieterin im Treppenhausputzplan mit dem
Zusatz "Frl." oder "Fräulein" versah.
Das hohe Alter der Vermieter sei zu be-
rücksichtigen, erklärte das Gericht.
Der Klägerin sei zudem vorzuhalten,dass
sie die Bezeichnung im Mietvertrag im
Jahr 1984 nicht beanstandet habe.