Zitat: Der Arbeitnehmer Pauschbetrag für Werbungskosten wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Sprich: Wenn die Werbungskosten nicht höher als 1000€ waren, kommt es bei einer Steuererklärung insoweit auch zu keiner Nachzahlung.
https://www.steuernetz.de/lexikon/der-ar...uschbetrag
Sprich: Wenn die Werbungskosten nicht höher als 1000€ waren, kommt es bei einer Steuererklärung insoweit auch zu keiner Nachzahlung.
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