https://www.n-tv.de/ratgeber/Thomas-Cook...05846.html
Eigentlich gilt: Fällt die Reise aus, bekommen Urlauber ihr Geld zurück. Denn jeder Pauschalreiseveranstalter muss über eine Insolvenzabsicherung verfügen. Die ist im Falle der Thomas-Cook-Pleite zwar vorhanden, nur das Geld reicht nicht.
Urlauber, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. "Sie können davon ausgehen, dass dies bei Weitem nicht reicht", sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien.
Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei, sagte Engelien. Betroffen sind Kunden, die beim Insolvenzantrag noch nicht unterwegs waren. Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren.
Ausführlicher gehts auf dem Link weiter...
Eigentlich gilt: Fällt die Reise aus, bekommen Urlauber ihr Geld zurück. Denn jeder Pauschalreiseveranstalter muss über eine Insolvenzabsicherung verfügen. Die ist im Falle der Thomas-Cook-Pleite zwar vorhanden, nur das Geld reicht nicht.
Urlauber, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. "Sie können davon ausgehen, dass dies bei Weitem nicht reicht", sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien.
Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei, sagte Engelien. Betroffen sind Kunden, die beim Insolvenzantrag noch nicht unterwegs waren. Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren.
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