Ich denks immer wieder, badisches Schorle trinke hilft.....
VGH-Entscheidung zum neuen SC-Stadion in Freiburg: Regierungspräsidium hält an seiner rechtlichen Auffassung fest
Pressemitteilung:
Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Baugenehmigung des neuen SC-Stadions in Freiburg am Mittwoch zur Kenntnis erhalten. Als zuständige Genehmigungsbehörde begrüßt es, dass im Ergebnis die Baugenehmigung in weiten Teilen bestätigt wurde.
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wird die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Spiele in täglichen Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und in der Nachtzeit ab 22 Uhr angeordnet.
Das Regierungspräsidium hält hierzu an seiner rechtlichen Auffassung und getroffenen Entscheidung fest und ist zuversichtlich, dass diese im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht standhalten wird. Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der Tatsache, dass sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt, dass der Beschluss auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich selbst eingeräumt. Das Regierungspräsidium wird daher gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken.
Im Hauptsacheverfahren wird das Regierungspräsidium darüber hinaus darlegen, warum die im Beschluss kritisierte enge Zusammenarbeit mit der unteren Baurechtsbehörde für erforderlich erachtet wurde. Das Regierungspräsidium hat die Baugenehmigung sowohl fachlich als auch rechtlich auf objektiv nachvollziehbaren Kriterien erlassen.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Sei...x?rid=2127
VGH-Entscheidung zum neuen SC-Stadion in Freiburg: Regierungspräsidium hält an seiner rechtlichen Auffassung fest
Pressemitteilung:
Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Baugenehmigung des neuen SC-Stadions in Freiburg am Mittwoch zur Kenntnis erhalten. Als zuständige Genehmigungsbehörde begrüßt es, dass im Ergebnis die Baugenehmigung in weiten Teilen bestätigt wurde.
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wird die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Spiele in täglichen Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und in der Nachtzeit ab 22 Uhr angeordnet.
Das Regierungspräsidium hält hierzu an seiner rechtlichen Auffassung und getroffenen Entscheidung fest und ist zuversichtlich, dass diese im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht standhalten wird. Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der Tatsache, dass sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt, dass der Beschluss auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich selbst eingeräumt. Das Regierungspräsidium wird daher gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken.
Im Hauptsacheverfahren wird das Regierungspräsidium darüber hinaus darlegen, warum die im Beschluss kritisierte enge Zusammenarbeit mit der unteren Baurechtsbehörde für erforderlich erachtet wurde. Das Regierungspräsidium hat die Baugenehmigung sowohl fachlich als auch rechtlich auf objektiv nachvollziehbaren Kriterien erlassen.
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Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später... ;-)
Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen.
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