Er darf die Kapitänsbinde weiter beibehalten...er zahlt nur nen Portobeitrag für wohltätige Zwecke und jetzt erhebt die Eintracht auch noch Einspruch
https://www.wiesbadener-kurier.de/sport/...t_20689840
Das DFB-Sportgericht hat den Kapitän der Frankfurter Eintracht, David Abraham, nach seiner Roten Karte im Spiel gegen Freiburg für sieben Wochen gesperrt
Geht es nach den Sportrichtern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) darf David Abraham erst im nächsten Jahr wieder für die Frankfurter Eintracht in der Bundesliga spielen. Im schriftlichen Einzelrichterverfahren wurde er wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von sieben Wochen vom 10. November bis 29. Dezember 2019 und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
Die Eintracht hat in einer offiziellen Pressemitteilung bereits angekündigt gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Begründung: „Wir wollen David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern.“
Der Kontrollausschuss des DFB hatte wie nach jeder roten Karte Ermittlungen aufgenommen und am Dienstag dann den Strafantrag der Eintracht übermittelt. Der DFB-Einzelrichter hatte die beantragte Strafe übernommen. Die Eintracht hatte sich schon am Dienstag beraten, wie weiter vorzugehen sein wird. Nun hat man sich, auch unter der Beratung von Sportanwalt Christoph Schickhardt entschlossen, Widerspruch einzulegen. Die Hoffnung ist, dass die Sperre zumindest um ein Spiel reduziert wird oder ein oder zwei Spiele zur Bewährung ausgesetzt werden. Davon wollen die Eintracht und der DFB das Sportgericht überzeugen. Der DFB wird nun einen Termin für die Verhandlung in der Frankfurter zentrale ansetzen.

https://www.wiesbadener-kurier.de/sport/...t_20689840
Das DFB-Sportgericht hat den Kapitän der Frankfurter Eintracht, David Abraham, nach seiner Roten Karte im Spiel gegen Freiburg für sieben Wochen gesperrt

Geht es nach den Sportrichtern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) darf David Abraham erst im nächsten Jahr wieder für die Frankfurter Eintracht in der Bundesliga spielen. Im schriftlichen Einzelrichterverfahren wurde er wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von sieben Wochen vom 10. November bis 29. Dezember 2019 und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
Die Eintracht hat in einer offiziellen Pressemitteilung bereits angekündigt gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Begründung: „Wir wollen David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern.“

Der Kontrollausschuss des DFB hatte wie nach jeder roten Karte Ermittlungen aufgenommen und am Dienstag dann den Strafantrag der Eintracht übermittelt. Der DFB-Einzelrichter hatte die beantragte Strafe übernommen. Die Eintracht hatte sich schon am Dienstag beraten, wie weiter vorzugehen sein wird. Nun hat man sich, auch unter der Beratung von Sportanwalt Christoph Schickhardt entschlossen, Widerspruch einzulegen. Die Hoffnung ist, dass die Sperre zumindest um ein Spiel reduziert wird oder ein oder zwei Spiele zur Bewährung ausgesetzt werden. Davon wollen die Eintracht und der DFB das Sportgericht überzeugen. Der DFB wird nun einen Termin für die Verhandlung in der Frankfurter zentrale ansetzen.
