
RE: Ich habe eine Frage und weiß nicht, ob ich einen Thread eröffnen soll?!
| 30.12.2019, 19:20[/Spass schrieb:Lanco pid='46229' dateline='1575889737']Interessehalber eine theoretische Frage:
Ist es Marktmanipulation bzw. strafbar, wenn ich mich mit mehreren anderen Firmen abspreche Aktien einer Firma am Markt zu kaufen, die ich übernehmen will? Hintergrund: Vermeidung bestimmter Anteilsschwellen.
Oder kann ich als Firma einfach auch selber so viele Anteile vom Markt kaufen, wie ich lustig bin, ohne ein Übernahmeangebot zu machen?
LG
Gruppenbildungen musst Du immer melden, wenn die fragliche Gruppe eine Meldeschwelle touchiert. Es ist klar, dass die Regulatoren diese Umgehung nicht dulden; die Regulierung der Meldepflicht könnte sonst wirklich jeder Halbschlaue umgehen. Dass Gruppen "zusammengezählt" werden müssen, steht so auch in den einschlägigen Regularien.
Die Frage nach der Übernahmeangebotspflicht ab einer bestimmten Schwelle ist rechtlich davon ganz unabhängig, aber durchaus vielerorts so oder anders vorgeschrieben. Offenbar besteht sie in D ab 30% (CH 33,333...%, wenn ich es noch richtig im Kopf habe). In einigen Sonderfällen (in CH z. B., wenn das fraglichen börsenkotierte Unternehmen ein Sanierungsfall ist) kann Dich der Regulator übrigens von dieser Pflicht dispensieren, was aber nur sehr zurückhaltend bewilligt wird.
[Spass]Den Moment, wo ich, z. B. bei Novartis oder SAP oder Microsoft, die Meldeschwelle überschreite, werde ich auf allen Kanälen gebührend feiern.



Feiert mal schön, wenn schon nicht das, dann doch wenigstens den Jahreswechsel!
Lg X.