(31.12.2019, 01:29)Ramonet schrieb: Genau, man muss sie vor (wertlosem) Verfall verkaufen, um die Verrechnung nutzen zun können.
Das war immer schon ein Streitpunkt und soll so festgezurrt werden.
Müsste man dann wieder auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, genau wie die geplante 10k-Grenze.
Schaut Euch das Video an, es geht nicht nur um Totalverluste. Es ist etwas verwirrend weil es bei Aktien um Totalverlust geht (was übrigens am 01.01.2020 in Kraft tritt, also morgen, nachdem das Gesetz am 20.12.2019 durch den Bundesrat ging

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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
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