(31.12.2019, 12:36)qqqq4 schrieb: Alles ohne Gewähr.
Ich habe mehrere Quelle durchgelesen. Noch mehrmals das Video angeschaut.
Es geht um Verfall von Optionsscheinen/Optionen Siehe Ramonet https://www.trading-stocks.de/thread-699-page-2.html
Ich fasse zusammen:
Bis 2019 für Optionen
Kaufpreis - Verkaufspreis >>>> wernn Verlust : steuerlich geltend
Kaufpreis - 0 (Verfallen) >>>> Verlust : steuerlich geltend
Ab 2020 Optionen
Kaufpreis- Verkaupreis >>>> wenn Verlust : steuerlich geltend
Kaufpreis- 0 ( Verfallen) >>>>> Verlust : steuerlich nicht geltend.
So habe ich verstanden. Im Video ist nicht klar erkennbar, wie jf2 erwähnt.
mit beispiel
https://burgund-schuermann.de/hp23587/St...n-2020.htm
Also spätestens am Tag der Fälligkeit verkaufen.
Das war die erste Idee von Olaf Ohnehirn.
Hirnlos deshalb, weil die Finanzgerichte erst 2016 entschieden haben, dass es unrechtens ist.
Da es aus genau diesem Grund, keine Mehrheit dafür gab scheint er jetzt geradezu panisch eine neue hirnlose Idee ausgegraben zu haben.
Könnte sein, dass die CDU jetzt einfach zugestimmt hat, weil die sowieso wissen, dass es ertinstanzlich wieder aufgehoben wird.
Und solange Olafohnehirn darin seinen Erfolg sieht, braucht er ja keine neuen Hirnlosigkeiten zu erfinden!