Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
#59
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(02.01.2020, 15:23)qqqq4 schrieb: Ich werde dieser Oderarten testen.
Spread statt put long und short , diese direkte Orderart verwenden, also nur ein Trade. 
Habe bisher keine Erfahrungen mit diesen Orderarten. 

Da handelst Du - meiner Meinung nach - mit Zitronen. 

Irgendwo in diesen Kommentaren gab es einmal den Hinweis, Derivate seien zwingend nach ihren Grundgeschäften aufzuteilen. Da gab es dann große Diskussionen wie das bspw. bei Zertifikaten sei, die ebenfalls aus mehreren Optionsbausteinen bestünden.

Wenn man sich die gesamte Kommentierung der Gesetzgebung einmal ansieht, entsteht der Eindruck: Leute, die mit Derivaten richtig Erfahrung haben, haben hier kaum Einfluss auf die Gesetzgebung. Hier haben eher die Steuer-Theoretiker Einfluss, die argumentieren wollen: Was ist ein wirklicher Aufwand - was ist ein wirklicher Ertrag. Die wälzen solange ihre Gesetzestexte hin und her bis der Zinsaufwand aus Grund XY zum Zinsertrag wird.

Dummerweise hat man das in allen Bereichen der Steuergesetzgebung. Bis heute konnte mir niemand erklären, warum Rennpferde mit einem ermäßigten USt-Steuersatz von 7% besteuert wurden, Mineralwasser aber als Nahrungsmittel immer noch mit dem vollen USt-Steuersatz von 19% besteuert wird. Vielleicht wird ja noch die Luxus-Stuer eingeführt und Mineralwasser mit zusätzlichen 19% besteuert. Der Fantasie sind ja hier keine Grenzen gesetzt. Spielkarten-, Salzsteuer, etc. lassen ja grüßen.

Das war jetzt wieder Zynismus pur, meinerseits, aber was in diesen Eierköpfen vorgeht, hat mit gelebter Praxis nichts zu tun.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Don Vladimir - 02.01.2020, 18:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.724 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.353 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste