RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 02.01.2020, 18:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2020, 21:42 von boersenkater.)(02.01.2020, 17:45)Don Vladimir schrieb: Heute lese ich mir das ewig lange Sitzungsprotokoll der 984. Plenarsitzung des Bundesrates durch und finde mit keinem Wort diese Gesetzesänderung, wobei ich mir den ganzen Schnickschnack mit Masernschutzgesetz, Adoptivfreigabe, neue Beschaffungsmöglichkeiten im Verteidigungshaushalt, etc. einfach gespart habe, da die themenfremd sind. Interessant war lediglich die Forderung der CSU bzgl. Top 46 "Masterplan zum Schutz der Sparer und Sparerinnen" Wiedereinführung der Spekulationsfrist (wie vor 2009), Anhebung des Sparerfreibetrages, etc.
Ist hier jemand fündig geworden, wo dieser hier diskutierte Gesetzentwurf im Protokoll einer Bundesratssitzung oder etwas vergleichbarem steht?
Habe ich im ersten Posting verlinkt...
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9...=39#top-39
649/19 Grunddrucksache (PDF, 632KB) -> Artikel 5 -> Änderung des Einkommenssteuergesetzes
649/1/19 Ausschussempfehlung (PDF, 78KB)
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=649-1-19
13.12.19
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Fz
zu Punkt 39 der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
A
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen
B
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen
möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland
zu verhindern.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden
Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und
die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.
Der Bundesrat stellt fest, dass Steuergestaltungen nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt sind, sondern auch
im nationalen Kontext auftreten. Auch rein nationale Steuergestaltungen widersprechen den Grundsätzen steuerlicher Gerechtigkeit,
wenn vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden.
Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Förderung der Steuergerechtigkeit
notwendig, dass auch rein nationale Steuergestaltungen angezeigt werden müssen und der Gesetzgeber auf diese Weise rasch
Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
Der Bundesrat spricht sich deshalb mit Nachdruck dafür aus, zügig auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflicht zur Anzeige nationaler
Steuergestaltungen zu schaffen.
aus dem Plenarprotokoll (PDF, 1MB)
https://www.bundesrat.de/plpr.html?id=2019-0984
Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf:
TOP 39
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
(Drucksache 649/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist
dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die Entschließung in Ziffer 2
der Ausschussempfehlungen zu befinden. Wer ist dafür,
die Entschließung zu fassen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
649/19(B) Beschlussdrucksache (PDF, 72KB)
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=649-19%28B%29
20.12.19
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung
grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, dem
vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß
Artikel 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen
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