RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.01.2020, 13:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2020, 13:06 von Guhu.)(03.01.2020, 12:10)rienneva schrieb: Ob Inland oder Ausland - könnte relativ egal sein. Ausland kann immer ein Prolem darstellen, erhöhter Aufwand.
Das Problem ist, dass sich die Einkünfte als Angestellter dann zu deinen Resteinkünften addieren, plus Sozialabgaben. Wenn dann dein Steuersatz schon über 25% ist hast du ein zusätzliches Problem. Das wäre also eher nicht so prickelnd.
Ob das über eine AG geht, deren Eigner man ist? Dann lässt man sich eine Dividende ausbezahlen, die nur zu 25% versteuert wird.
Dann musst Du das aber 2x versteuern, 1x KöSt (15%+Soli+GewSt) in der AG bzw. GmbH + 25% + Soli auf die Dividende.