(03.01.2020, 13:09)Guhu schrieb: Für die GmbH gilt das EStG nicht, sondern das KöStG. Da wird dann aber ggf. auf das EStG verwiesen. Das hat aber mit gewerblich nix zu tun.Der Punkt bei einer Firma liegt dann aber immer in der Doppelbesteuerung: 1x in der GmbH (Köst+GewSt) und dann nochmal auf der privaten Ebene.Der Begriff Doppeltbesteuerung ist hier irreführend. Wenn man keine Gewinnausschüttung durchführt oder die Ausschüttung als Arbeitslohn tätigt, dann entfällt die doppelte Besteuerung.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
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