RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 04.01.2020, 12:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2020, 12:12 von atze2000.)(03.01.2020, 20:30)EMEUV schrieb: Das ist aber mal etwas neues. Bezieht es das auf die angesammelten Gewinne oder auf die getätigten Einlagen?Auf die Gewinne natürlich, und das ist alles andere als neu. Oder Glaubst du der Staat lässt dich frei über die Gewinne verfügen ? Wenn du dir selber ein Gehalt auszahlst greift der Persönliche Steuersatz.