Evtl. ja. Wobei das was die gute Frau vom BMF da sagt so nicht im Gesetz steht, dort steht die Deutung die für die Aufregung gesorgt hat.
Nun wird entscheidend ob die Deutung der Rechslage durch Frau Wogatzki auch mal irgendwo schriftlich vom BMF erscheint. Wenn das so wäre würde ich durchaus aufatmen. Dann gäbe es nur die Einschränkung das der saldierte Jahresverlust aus Termingeschäften nur mit max. 10.000€ in der Steuerklärung auftauchen darf, der Rest auf je 10.000€ in den Folgejahren verteilt und das es wohl einen neuen 3. Topf "Termingeschäfte" geben würde.
Nun wird entscheidend ob die Deutung der Rechslage durch Frau Wogatzki auch mal irgendwo schriftlich vom BMF erscheint. Wenn das so wäre würde ich durchaus aufatmen. Dann gäbe es nur die Einschränkung das der saldierte Jahresverlust aus Termingeschäften nur mit max. 10.000€ in der Steuerklärung auftauchen darf, der Rest auf je 10.000€ in den Folgejahren verteilt und das es wohl einen neuen 3. Topf "Termingeschäfte" geben würde.
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