RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 13.01.2020, 20:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2020, 20:43 von jf2.)
Ich glaube damit hat das BMF auch den inländischen Brokern und Kreditinstituten einen Bärendienst erwiesen denn das neben der eh schon katastrophalen Versteuerung nun unterjährig bei deutschen Brokern zwar alle Gewinne sofort mit Abgeltungssteuer belastet werden aber die (auf 10000€/Jahr gekappten) Verluste erst mit der nächsten Jahressteuererklärung gegengerechnet werden können ist so ein kleiner feiner Seitenhieb gegen jeden Trader der bei einem innländischen Broker ist. Klasse Herr Scholz
Edit: Ich glaube IB kann sich über ne Menge neuer Kunden freuen
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