RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.01.2020, 14:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2020, 14:28 von Guhu.)
Ja, das ist dann in der Tat ein Problem. Mit einem schönen Depot mit nicht realisierten Buchgewinnen kannst Du gerne in ein Land umziehen, wo die Verkaufserlöse daraus steuerfrei sind. Das kannst Du mit einer GmbH oder AG mit signifikanter Beteiligung eben nicht.