RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 18.01.2020, 18:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2020, 18:02 von Noni-Binder. Bearbeitungsgrund: Ergänzung )
steuer § 20... : und diejenigen, die es betrifft, sind nicht betroffen davon, sondern wieder nur die Privatanleger.
wie die Kommentare zuvor; die auf-oktruierte Verwaltungslast (nicht nur bei tradern) steigt jedes Jahr um ~10 % je nach Standpunkt. Die Perfomance fällt jedes Jahr stärker ab.
Siehe Krankenhäuser:
von 24 std werden bereits 4 std Verwaltungs-Aufwand pro Arzt abgezweigt;
anstatt Menschen zu behandeln.
Siehe Privat-Anleger: Kommentare zuvor
"weil ich Minus machte, muss ich die Minus auch noch versteuern ?
......wie krank im Kopf ist das denn?
......was für eine Intelligenz ist das denn?
" Dieser Regulierungswahnsinn muss endlich aufhören. Lasst die Leute verdammt nochmal selbst
entscheiden, wie sie ihr eigenes Geld anlegen und kümmert euch um eure eigenen Sparbücher."
wie die Kommentare zuvor; die auf-oktruierte Verwaltungslast (nicht nur bei tradern) steigt jedes Jahr um ~10 % je nach Standpunkt. Die Perfomance fällt jedes Jahr stärker ab.
Siehe Krankenhäuser:
von 24 std werden bereits 4 std Verwaltungs-Aufwand pro Arzt abgezweigt;
anstatt Menschen zu behandeln.
Siehe Privat-Anleger: Kommentare zuvor
"weil ich Minus machte, muss ich die Minus auch noch versteuern ?
......wie krank im Kopf ist das denn?
......was für eine Intelligenz ist das denn?
" Dieser Regulierungswahnsinn muss endlich aufhören. Lasst die Leute verdammt nochmal selbst
entscheiden, wie sie ihr eigenes Geld anlegen und kümmert euch um eure eigenen Sparbücher."