(21.01.2020, 10:09)atze2000 schrieb: Scholz seine Finaztrasaktionssteuer ist im Kontext zum §20EStG aber auch interessant.
https://www.n-tv.de/politik/EU-Laender-b...21638.html
Also diese Steuer gilt nur für Aktien Derivate sind ausgenommen Den bereich leg der Scholz lieber gleich ganz flach
Der NTV-Beitrag zeigt sehr schön, dass auch diese Experten wenig wissen. So kam die Aussage "Da hat die CDU nicht aufgepasst". Das scheint so nicht richtig zu sein.
Zitat:Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lassen würde. Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können.[/color]
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...-10/329360
Auch die Aussage "Gewinne werden sofort besteuert" ist mit Vorsicht zu genießen. Das mag bei einer Bank so sein, bei einem Broker, vor allem bei einem ausländischen, ist das nicht der Fall. Das wird auf jeden Fall interessant werden.