
RE: Finanzberatung? Nein Danke!
| 06.02.2020, 20:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2020, 20:59 von Lolo.)(06.02.2020, 18:44)bimbes schrieb: kannst Du steuerlich geltend machen - natürlich beschränkt - in VW's z.B. 2* Höchstsatz (rund 2*14K)Die Zahlen kannst du vergessen, je weiter du zurückgehst desto mehr.![]()
Das eigenliche Dilemma ist die LE, für die vor 1960 Geborenen lag die LE bei gerade einmal 66 Jahren, heißt doch, für diejenigen war die Rente gar nicht vorgesehen.
Die FfFler dagegen werden locker >80
Die geringen Werte für die Lebenserwartung sind sehr stark durch die Säuglings-/Kindersterblichkeit geprägt. Würdest du LE Werte nur von Personen nehmen, die ein Alter von -sagen wir mal 14 Jahre-, erlebt haben, wäre der Anstieg der LE längst nicht so krass. Für Säuglinge und Kleinkinder ist das Rententhema aber (meistens) noch nicht relevant.
Die Statistik ist eben eine Hure. So hat z. B. der heute 84 jährige eine deutlich höhere Chance, 85 zu erleben als der heute 20-jährige. ;-)
Die Zahlen, die du gepostet hast, wären z. B. als Berechnungsgrundlage der Prämie für eine Risikolebensversicherung für Neugeborene brauchbar. Für Rentenbetrachtungen braucht man LE Werte für Personen, die >60 bereits geschafft haben.