
RE: Betriebsrente
| 19.02.2020, 00:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2020, 00:17 von EMEUV.)(18.02.2020, 23:40)Lolo schrieb: Gilt der Freibetrag eigentlich auch für den Pflegeversicherungsbeitrag?Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherungsbeiträge Allerdings gilt dies nur hinsichtlich der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin von dem Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs zu entrichten.
__________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2