(20.02.2020, 16:09)bimbes schrieb: nicht zu vergessen, die Besteuerung der Prostitution.
Da ist die Luxussteuer, aka Hundesteuer, ein Klacks dagegen.
nicht-angestellte P sind selbstständig Gewerbetreibende und steuerpflichtig, war früher auch einmal anders - alles wird teurer.
Der Bundesrechnungshof hat da auch gleich festgestellt, daß die Besteuerung unzureichend ist![]()
Für die Quellensucher und _leser
Dann waere ja der naechste logische Schritt den Akt zu Hause als geldwerten Vorteil zu definieren und dann in Folge mit einer noch festzulegenden Summe zusaetzlich bei der Einkommenssteuer zu beruecksichtigen...und bei den Sozialabgaben natuerlich auch

