(21.02.2020, 13:47)TomJoe schrieb: Da ist so nicht ganz richtig. Die Steuer kann bei einem Umzug innerhalb der EU gestundet werden, ansonsten kommt es zu einem virtuellen Verkauf, dessen Gewinn dann in D versteuert wird. Damit soll verhindert werden, dass man mit seinem Depot in ein Niedrigsteuerland (in der EU gibt es so etwas) umzieht, und der deutsche Fiskus dann ganz traurig wird.
Bei deiner ersten Position, die in D steuerfrei ist, solltest du prüfen, ob in Frankreich dann nicht eine Steuer anfällt.Also am einfachsten vorher verkaufen.
Laut AStG gilt das erst für wesentliche Beteiligungen, so wie ich es geschrieben habe.