
RE: Pflegekosten für Eltern - Gesetzeslage
| 23.02.2020, 18:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2020, 18:53 von SBU.)(23.02.2020, 18:29)Vahana schrieb: Siehe hier:
Damit sind Betroffene auch nicht mehr verpflichtet, dem Sozialamt Auskunft über ihre Einkünfte zu geben, wie Hauß betont. Flattert ein entsprechender Fragebogen ins Haus, kann er getrost unbeantwortet bleiben.
Also solange das Amt nicht eine begründete Vermutung über dein hohes Gehalt hat können die dich nicht enteignen.
Deine Ferraris musst du natürlich verkaufen oder gut verstecken.
Wenn du einen offensichtlich gut bezahlten Job hast wird es natürlich schwer. Versuchen kann man es natürlich, aber dabei würde ich die Enteigungssummen liquide zur Seite legen bis es verjährt ist.
Ohne mich da auszukennen oder Erfahrungen zu haben - was ist mit dem Thema Amtshilfe? Das Einkommen ist ja beim Finanzamt bekannt.
PS
Mit zunehmendem Alter wird das immer mühseliger aus den flachen Ferraris rein-/rauszukommen. Ebenso verursachen bereits kleinste Unebenheiten im Boden wieder 'Rücken'...
