(27.02.2020, 20:57)bloom schrieb: In Deutschland gibt's das Wohnbewirtschaftungsgesetz, das erlaubt dem Staat Zugriff auf die Häuser seiner Bürger. Er kann dann Zwangshypootheken auf dein Haus eintragen lassen und dir Zwangsmieter in das Haus setzen. Ist glaube ich, bis 1950 auch angewendet worden, allerdings nicht eliminiert worden. Wenn das Haus einer Unternehmung gehört, funktioniert das nicht.
Hier ein Auszug aus einem Beitrag der Wissensmanufaktur
Eine solche Enteignung wäre auf deutschem Boden nicht neu. Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken. Das könnte sich nun wiederholen. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit zwangsweise verschuldet und müssen den oktroyierten Kredit abzahlen. Die Immobilienwirtschaft hat das deutsche Immobilienvermögen im Januar 2009 auf knapp 9 Billionen Euro geschätzt. Bei einer Zwangshypothek über 10 Prozent könnte sich der Staat 900 Mrd. Euro beschaffen, die er mit den Grundschulden besichern könnte.
In unserem Falle könnten wir unser Haus in Deutschland und das in Italien auch in diese Firma eintragen lassen, dann wäre es dem Zugriff der Sozialisten entzogen. Wir würden allerdings nicht sofort nach Sosua ziehen, sondern zuerst mal nur den Winter dort verbringen. Den Rest der Zeit würden wir das Haus an Urlauber vermieten. Damit wären die Nebenkosten des Hauses gedeckt, was auch ganz hilfreich wäre. Nur für den Fall, das Deutschland und damit Europa ganz den Bach hinunter geht, würden wir unsere Zelte dort abbrechen. Aus Deutschland sind wir bereits weggezogen, also steuerlich, und wir verbringen nur drei, vier Monate dort. Deutschland ist halt ein unglaublich schönes Land und es macht uns sehr traurig, zuzusehen, wie eine verkappte Kommunistin das Land zugrunde richtet.
Und zur Sicherheit kann ich nur sagen, Deutschland hat sich leider auch in dieser Hinsicht sehr zu seinem Nachteil entwickelt. Nachts am Hauptbahnhof in irgendeiner deutschen Großstadt möchte ich mich auch nicht aufhalten.
Nach meiner Kenntnis gibt es kein "Wohnbewirtschaftunsgesetz". Es gab ein "Wohnraumbewirtschaftungsgesetz", das gibt es aber in der Form nicht mehr, ist heute allgemeiner Mieterschutz. Kannst du das mal konkretisieren mit der Zwangshypothek? Welches Gesetz, welcher Paragraph?