(18.03.2020, 22:47)Ramonet schrieb: Gericht: 'Cum-Ex'-Geschäfte sind strafbar - Bewährungsstrafen
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Die im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu relativ milden Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden - nämlich zu einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einem Jahr. Damit entspricht das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der schwerer Bestrafte Steuerschulden von rund 14 Millionen Euro zurückzahlen.
Die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss nach dem Willen des Gerichts als sogenannte Einziehungsbeteiligte im Prozess gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen. Dass der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht, gilt als wahrscheinlich.
https://www.ariva.de/news/roundup-2-geri...ar-8267868
Das beweist: Weiße-Kragen Kriminalität lohnt sich doch.
Es wurde garantiert nur ein geringer Bruchteil aufgedeckt...
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