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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 18:50)Sterling schrieb: Das heißt was genau? Du wohnst in DE und hast auf Zypern eine Trading LTD? Beziehst du dann ein Gehalt? Auf WO läuft die GmbH Diskussion auch schon, dort sind die meisten der Meinung das es nicht geht, da es keinerlei gewerblichen Zweck erfüllt.

Ein gewerblicher Zeck sollte zumindest bei einer deutschen GmbH nicht erfüllt werden, da man sonst Gewerbesteuerpflichtig wird. Gehen tut das aber.

(08.04.2020, 17:33)muchmoney schrieb: Schreib mich doch bitte per PN an. Das ist etwas kompliziert.

Was die auf WO posten, ist doch egal, eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft (egal welche "Art" Kapitalgesellschaft, egal welcher Standort) kannst Du IMMER machen...

Ein wirklicher Steuerberater mit Vorstellungskraft (kein Zahlenverwalter) und evtl. als Bonus Sachkenntnis kann Dir weiter helfen bei Deiner persönlichen Situation.

Eine vermögensverwalten Kapitalgesellschaft kann ich immer gründen, das ist
richtig. Aber, es besteht konkrete Gefahr, dass diese als unerlaubtes
steuervermeidungs Modell gewertet wird. Und dann wird es richtig teuer, weil
dann neben den Gesellschaftskosten auch noch die erhöhten privaten Steuern
fällig werden. Das Grund-Problem ist einfach, dass sich der Privatmann/frau
nicht so wehren kann wie eine Gesellschaft.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von TomJoe - 09.04.2020, 08:28
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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