Da ist ganz viel möglich, im einfachsten Fall z.B. Vermögensverwaltung, etwas spezieller Vermögensverwaltung einer Familie etc. Ich glaube da ist man recht frei. Aber das ist ein weites Thema... so gibt es offene und geschlossene Stiftungen, bei Ersterer kann man die Satzung ändern, bei Letzterer nicht mehr. So oder so ähnlich Ich bin ehrlich gesagt in dem Thema nicht drin. Stiftungen werden halt oft empfohlen zum Vermögensschutz weil eine Stiftung eine recht sichere Rechtskonstruktion ist.
__________________
Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU