
RE: EZB
| 14.05.2020, 21:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2020, 21:21 von saphir.)(14.05.2020, 19:10)Skeptiker schrieb: Das Bundesverfassungsgericht hat immer klargestellt, dass das Grundgesetz auch wegen seiner Menschenwürdegarantie einen nicht-übertragbaren Souveränitätskern enthält und das Verfassungsgericht deshalb das Recht hat, das Handeln der EU-Organe zu prüfen.
Zudem weise ich darauf hin, dass Europa kein Bundesstaat ist, es eine europäische Verfassung nicht gibt und das BVerfG in seiner Rechtssprechung bisher recht konsequent war.
Wenn das BVerfG aufgrund von rechtlicher Abwägung zu der Schlussfolgung gekommen ist, dass die EZB über die ihr erteilte Ermächtigung hinausgegangen ist, dann ist das ernst zu nehmen.
Nach meiner Kenntnis geht es im Kern darum: Das Verfassungsgericht sagt, die EZB überschreitet seine Kompetenz indem sie Wirtschaftspolitik und nicht nur Währungspolitik betreibt.
Der EuGH sieht es so: Die EZB darf unabhängig Währungspolitik betreiben. Welche Werkzeuge sie dabei einsetzen darf, ist gesetzlich geregelt.
Nun sagt wiederum die EZB, dass z.B. das Verbot der Staatsfinanzierung dadurch gewahrt bleibt, dass sie Staatsanleihen nur am Sekundärmarkt kauf, also nicht direkt von Staaten, sondern vom Kapitalmarkt. Und dort auch nur bis zu einer gewissen Grenze, mit Verzögerung und es wird nicht angekündigt wann sie aktiv wird. Dadurch sieht sie sicher gestellt, dass der Markt nicht übergangen wird, also keine verbotene Staatsfinanzierung statt findet.
Das EuGH hat das bisher auch so bestätigt.
Im Grunde prüft der EuGH dabei nur die Verfahrensweise, zumindest hat er das bisher so gemacht. Das Verfassungsgericht wiederum sieht welche praktischen Auswirkungen dabei passieren und sagt, dass es de fakto eben doch Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik ist was die EZB macht.
Und auf dieser Basis, sieht es dann wohl den EU-Vertrag und unsere Verfassung gebrochen. Das wird man ernst nehmen. Unsere Verfassung wohl insofern, dass es sagt, dass unserer Verfassung zu Rechtsstaatlichkeit zu Grunde gelegt ist. Das finde ich auch sehr gewagt. Das ist wohl der Affront gegen den EuGH.
Trotzdem hab ich meine Zweifel. Denn: Im Grunde wendet die EZB ein Schlupfloch an. Dies passiert aber ständig in unserem Rechtssystem und zwar so lange bis der Gesetzgeber das Schlupfloch schließt, unabhängig davon ob es die Absicht vom Gesetzgeber nicht war, ein Schlupfloch zu benutzen, sondern natürlich der Intension des Gesetzes zu folgen.
Von daher, vermute ich wird es schwer da juristisch etwas zu erreichen. Im Grunde müsste der EU-Vertrag geändert werden. Gleichzeitig hat der EuGH wohl Spielraum, also er könnte wohl auch der EZB stärkere Grenzen setzten. Was er bisher nicht tut.
Zitat:Ist es nicht zynisch, den Deutschen vorzuwerfen zu erfolgreich zu sein?
Auf Export ist Europa insgesamt angewiesen.
Finde ich nicht. Ich finde es eher zynisch einen Wirtschaftsraum zu schaffen, wo das Problem der Handelsungleichgewichte nicht geregelt ist. Wenn nun dauerhaft ein Teilnehmer Überschüsse erwirtschaftet entstehen gleichzeitig Zahlungsverpflichtungen beim anderen und natürlich steigend. Wo soll das enden? So zumindest wollen es einige, nämlich dass aus den Targetsalden und auch der EZB-Aktivität Schuldverbriefungen werden. Und zwar zwischen den Nationalstaaten.
Das würde die EU zerbrechen, vermute ich.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.