(21.05.2020, 12:23)saphir schrieb: Anders ist nach meiner Meinung, dass ohne diese Maßnahmen das die Geldversorgung des Euro-Systems gefährdet ist, ggf. kollabiert und auch ggf. Staatspleiten eintreten.
Die Abwendung von Staatpleiten ist aber keine Aufgabe der EZB.
Wenn dies als Teilziel für erforderlich hält. dann kann sie das doch bestimmt auch für das BVerfG begründen.
saphir schrieb:Da z.B. kann man sich auch fragen, wieso die Bundesbank nicht gemerkt hat was die Deutsche Bank, Hypo Real Estate und andere gemacht haben.
Och, es haben ja auch genug Landesbanken usw. mitgemacht.

saphir schrieb:Naja, wir sind verschiedener Meinung, was ja auch nicht schlimm ist.
Mir geht es eigentlich in erster Linie um das Verfassungsgericht. Das Urteil wurde meines Erachtens in den Medien in einer vergleichbaren Hysterie aufgenommen. Man merkte richtig, dass hier nicht wirtschaftliche oder rechtliche Aspekte im Vordergrund standen, sondern politische.
saphir schrieb:So wie wir ein Sozialsystem haben (auch im Grundgesetz festgehalten) brauchen wir auch ein System für die weniger erfolgreichen im EU-System.
Das Sozialstaatsgebot ergibt sich aus verschiedenen Formulierungen des Grundgesetzes, bezieht sich aber auf Menschen, nicht auf Staaten.
Der durch das Grundgesetz konstituierte Staat muss ein Sozialstaat sein, er ist aber meines Erachtens nicht verpflichtet, der ganzen Welt zu helfen. Das ist etwas, das dann wieder in der freien Entscheidung der Bürger steht, zudem die Wirtschaftsliberalen ja auch immer argumentieren, dass sie ebenfalls das Ziel verfolgen, allen zu helfen und nur über die Mittel streiten.
Wenn man hier nicht von vornherein schlechte Absichten unterstellt, dann muss man diese Diskussion schlicht aushalten können.
saphir schrieb:Das ist ja kein Monopoly wo wir am Ende die Sieger sein wollen und alle anderen Pleite, wir wollen allen Sieger sein, alle sollen einen Vorteil haben.
Monopoly ist ein Nullsummenspiel. Reale Wirtschaft ist es nicht.
(21.05.2020, 23:05)jf2 schrieb: Von dem Auftrag weiß die EZB aber nichts, sie kennt nur Preisstabilität in ihrer selbst definierten Variante (Der EU-Vertrag spricht von Preisstabilität mit einer Inflation unter 2%, die EZB macht daraus Inflation unter aber nahe 2%.
Siehe z.B. https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/...2011de.pdf
Danke dafür.