Ich möchte eine Klage einreichen und verstehe bei der Rechtsbehelfsbelehrung den letzten Absatz nicht genau!
Der letzte Absatz lautet:
1. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, den angefochtenen Verwaltungsakt und die Einspruchsentscheidung bezeichnen.
2. Sie soll einen bestimmten Antrag erhalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.
3. Ihr soll eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsaktes und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden. Die Klageschrift soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Was ich nicht ganz verstehe:
Zu 1: Den Gegenstand des Klagebegehrens? Den angefochtenen Verwaltungsakt?
Zu 2: Bestimmter Antrag?
Was ist damit genau gemeint weis das einer von euch?
Der letzte Absatz lautet:
1. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, den angefochtenen Verwaltungsakt und die Einspruchsentscheidung bezeichnen.
2. Sie soll einen bestimmten Antrag erhalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.
3. Ihr soll eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsaktes und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden. Die Klageschrift soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Was ich nicht ganz verstehe:
Zu 1: Den Gegenstand des Klagebegehrens? Den angefochtenen Verwaltungsakt?
Zu 2: Bestimmter Antrag?
Was ist damit genau gemeint weis das einer von euch?