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Welche Familien den 300-Euro-Kinderbonus nicht bekommen
Familien bekommen den geplanten Kinderbonus von 300 Euro pro Kind in den nächsten Monaten voraussichtlich in drei Raten aufs Konto überwiesen. Das Geld kommt demnach wohl zusammen mit der monatlichen Kindergeldzahlung. „Dann würden auf dem Kontoauszug für die Kindergeldzahlung nicht die 204 Euro stehen, sondern über drei Monate 304 Euro“.
Gutverdiener würden nicht übervorteilt. Gestärkt würden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die 300 Euro extra pro Kind sollen nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Bei der Steuer werden sie allerdings mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet für hohe Einkommen, dass sie am Ende nichts von der Sonderzahlung haben.
Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2019: 7620 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert. Das Finanzamt prüft nun bei der Steuererklärung automatisch, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder mehr vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr. Wenn dennoch Kindergeld ausgezahlt wurde, wird es über die Steuer wieder einkassiert. So ähnlich soll es auch mit dem Kinderbonus gemacht werden.
Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 86.000 Euro profitieren nicht mehr vom Bonus. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler für unsere Redaktion hervor. Ab diesem Einkommen sei der Kinderfreibetrag günstiger als das um den Bonus erhöhte Kindergeld, so das Institut. Eine Familie mit zwei Kindern würde demnach ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro nicht vom Kinderbonus profitieren. Denn die Koalition will den Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnen, den in der Regel besserverdienende Familien nutzen.
Welche Familien den 300-Euro-Kinderbonus nicht bekommen
Familien bekommen den geplanten Kinderbonus von 300 Euro pro Kind in den nächsten Monaten voraussichtlich in drei Raten aufs Konto überwiesen. Das Geld kommt demnach wohl zusammen mit der monatlichen Kindergeldzahlung. „Dann würden auf dem Kontoauszug für die Kindergeldzahlung nicht die 204 Euro stehen, sondern über drei Monate 304 Euro“.
Gutverdiener würden nicht übervorteilt. Gestärkt würden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die 300 Euro extra pro Kind sollen nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Bei der Steuer werden sie allerdings mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet für hohe Einkommen, dass sie am Ende nichts von der Sonderzahlung haben.
Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2019: 7620 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert. Das Finanzamt prüft nun bei der Steuererklärung automatisch, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder mehr vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr. Wenn dennoch Kindergeld ausgezahlt wurde, wird es über die Steuer wieder einkassiert. So ähnlich soll es auch mit dem Kinderbonus gemacht werden.
Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 86.000 Euro profitieren nicht mehr vom Bonus. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler für unsere Redaktion hervor. Ab diesem Einkommen sei der Kinderfreibetrag günstiger als das um den Bonus erhöhte Kindergeld, so das Institut. Eine Familie mit zwei Kindern würde demnach ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro nicht vom Kinderbonus profitieren. Denn die Koalition will den Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnen, den in der Regel besserverdienende Familien nutzen.