Theoretisch waere dem wohl so.
Zusaetzlich kaeme ja - theoretisch - nach dem Grundfreibetrag sogar noch die Guenstigerpruefung bis zum finalen Grenzsteuersatz bei Geringverdienern sowie die Moeglichkeit der Beruecksichtigung etwaiger Sonderausgaben.
Allerdings waere die Steuerpflicht ja nur auf Antrag. Unter welchen Bedingungen diese genehmigt wird und was dies eventuell fuer den Ehepartner bedeuten koennte waere wohl besser im Vorfeld mit einer geeigneter Stelle abzuklaeren
Zusaetzlich kaeme ja - theoretisch - nach dem Grundfreibetrag sogar noch die Guenstigerpruefung bis zum finalen Grenzsteuersatz bei Geringverdienern sowie die Moeglichkeit der Beruecksichtigung etwaiger Sonderausgaben.
Allerdings waere die Steuerpflicht ja nur auf Antrag. Unter welchen Bedingungen diese genehmigt wird und was dies eventuell fuer den Ehepartner bedeuten koennte waere wohl besser im Vorfeld mit einer geeigneter Stelle abzuklaeren