https://www.sueddeutsche.de/panorama/ras...-1.4939909
GH hebt Mord-Urteil für Berliner Autoraser teilweise auf
Der Hauptangeklagte ist nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Den Fall des jüngeren Angeklagten muss das Berliner Landgericht jedoch ein drittes Mal verhandeln.
OHNE WORTE
https://www.halternerzeitung.de/nachrich...30254.html
Mutmaßliche Vergewaltigung in Fanzug: Richter kippen ersten Schuldspruch Gerichtsprozess
Ein Mann soll eine damals 19-Jährige in einem Zug voller Fußball-Fans vergewaltigt haben. Jetzt wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Ein weiterer Prozess könnte folgen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Ein Sachverständiger hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten im ersten Prozess als „sozial gefährlich“ bezeichnet. Alle bisherigen Straftaten habe er unter Alkoholeinfluss begangen. Das Gericht verurteilte ihn daher neben der Haftstrafe zu einer Suchttherapie. Zurzeit ist der Mann laut Landgericht weiter in einer Entziehungsklinik untergebracht. Er muss wegen anderer Taten - darunter einer Vergewaltigung - eine Haftstrafe absitzen, die mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat.
Dass der Mann während des Vorfalls im Fanzug nicht bereits in Haft saß, hatte für eine Untersuchung innerhalb der Justiz gesorgt - die danach einen Fehler einräumte
GH hebt Mord-Urteil für Berliner Autoraser teilweise auf
Der Hauptangeklagte ist nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Den Fall des jüngeren Angeklagten muss das Berliner Landgericht jedoch ein drittes Mal verhandeln.
OHNE WORTE
https://www.halternerzeitung.de/nachrich...30254.html
Mutmaßliche Vergewaltigung in Fanzug: Richter kippen ersten Schuldspruch Gerichtsprozess
Ein Mann soll eine damals 19-Jährige in einem Zug voller Fußball-Fans vergewaltigt haben. Jetzt wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Ein weiterer Prozess könnte folgen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Ein Sachverständiger hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten im ersten Prozess als „sozial gefährlich“ bezeichnet. Alle bisherigen Straftaten habe er unter Alkoholeinfluss begangen. Das Gericht verurteilte ihn daher neben der Haftstrafe zu einer Suchttherapie. Zurzeit ist der Mann laut Landgericht weiter in einer Entziehungsklinik untergebracht. Er muss wegen anderer Taten - darunter einer Vergewaltigung - eine Haftstrafe absitzen, die mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat.
Dass der Mann während des Vorfalls im Fanzug nicht bereits in Haft saß, hatte für eine Untersuchung innerhalb der Justiz gesorgt - die danach einen Fehler einräumte