(24.06.2020, 12:56)SimpleSwing schrieb: Und der Unterschied zwischen einem steuerlich relevanten Verlust und einem steuerlich nicht relevanten Verlust muss nunmal irgend einen Namen haben.Muss er das? Sagt wer?
Hast du da bei den Gewinnen ähnlich viele Begriffe? Also für die unterschiedlichen Sachverhalte. Also so in der Art:
Aktie gekauft für 100 - steht nu bei 110.
110 - 100 = 10 = Buchgewinn ? Wer hat den wie definiert? Oder Liquidationswert ? (An der Börse zumindest bei privaten Anlegern eher ungebräuchlich?!)
Gibt es da dann nu 2 weitere Begriffe, je nachdem ob die 10 noch ganz, gar nicht oder teilweise in den Freibetrag fallen?
Von Günstigerprüfung und Gebühren brauchen wir da wohl gar nicht erst anzufangen.
Lange Rede - kein Sinn: Buchverlust hört sich besser an und tut damit nicht so weh.
Bei Gewinnen, die ja eh schön sind, reicht dann ein Begriff.
SG
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Hat sich erledigt.