(02.07.2020, 09:19)ChiefWiggum schrieb: Zahlungsunfähige Unternehmen sind für ein halbes Jahr von der Pflicht entbunden, ihre Insolvenz bei Gericht anzuzeigen.
Die Aussetzung wurde auf die Zeit zwischen März und September befristet und an die beiden Bedingungen geknüpft, dass Corona die Ursache der Zahlungsunfähigkeit ist
Unternehmen, die seit Jahresbeginn zahlungsunfähig waren oder sind, müssen ihre Zahlungsunfähigkeit nicht öffentlich anzeigen.
Viele Zombie-Firmen haben während Corona ordentlich zugeschlagen und alle Geldgeschenke dankend angenommen.
Einfach auszahlen ohne zu prüfen einfach Gerade in Berlin freuten sich die Clans...aber auch in Essen...Bremen...
https://www.rbb-online.de/kontraste/arch...macht.html
Betrug leicht gemacht
890 Millionen Euro hat die Investitionsbank Berlin in 48 Stunden an Selbständige und Kleinunternehmer ausgezahlt
und das ohne Prüfung, ob die Antragsteller überhaupt existieren!!!.
Am Ende waren es mehr als 1,7 Milliarden Euro Bundesmittel, die das Land Berlin ausschüttete. Wo politisch der gute Wille regierte, schnell zu helfen, gesellte sich schnell kriminelle Energie hinzu: Staatsanwaltschaft und Polizei in der Hauptstadt ermitteln in bald 1.000 Fällen wegen Subventionsbetrug.
Wieso ist das nicht ein Thema für das Bundesverfassungsgericht? Für die Staatsanwaltschaft leide rnicht, da diese dem Innenministerium unterstellt ist