(07.07.2020, 12:17)Lolo schrieb: Sorry, ich kann nichts Falsches darin erkennen, wenn das FA keine Ausgaben für eine Wohnung anerkennt, die über mehrere Jahre nicht vermietet wird.
Es geht ja wohl nicht darum, dass das FA irgendwelche Steuern für deine Wohnung haben will, sondern dass Ausgaben für diese Wohnung nicht als steuermindernd anerkannt werden. Für meine selbstgenutztes Haus kann ich auch keine Ausgaben geltend machen, von ein paar Pauschalkröten für Handwerker mal abgesehen. Und eine leerstehende Wohnung habe ich auch.
Dafür Ausgaben steuermindernd anzugeben, auf die Idee wäre ich nicht gekommen.
Ich wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.
Erstmal

Fett - Das FA sieht es aber vor, dass man dies tun kann, klar, nicht unendlich. Und...kaum steuerliche "Vorteile" für selbstgenutztes Eigentum aber für Vermietete, tja dies ist auch so ne Sache.
Ausgaben wären dann die Zinsen + HV durch fehlende Mieteinnahmen ergibt bei V+V ja ein Minus, das bei den Werbungskosten anerkannt werden sollte. Und hier liegt der Knackpunkt! Es wird jahrelang, vorläufig, anerkannt über die üblichen 2-3 Jahre weit hinaus und dann...
Ich...wir sind nicht unvorbereitet...werden besser beraten als beim StB...und gehn u.a. auch vor das FG weil sich die Gesamt-Kosten bei Nichterfolg im Rahmen halten, ca. 10% vom "Streitwert".
So viel in Kürze.