(05.08.2020, 16:55)Cheesetake schrieb: Entstehen Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktiengesellschaften, dürfen diese nur mit Erträgen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; vgl. § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 20 Ans. 2. S. 1 Nr. 1 EStGDanke, für Deine Klarstellung. War ein Rechenfehler von mir, habe vergessen den Freibetrag von 801€ zu berücksichtigen.
Kann es sein, dass die verrechneten Verluste aus einem anderen Verlusttopf stammen (Optionsscheine, sonstige Kapitalforderungen, ...).
Andernfalls sieht es nach einem Fehler aus.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2