(22.08.2020, 13:17)cubanpete schrieb: Kapitalgewinnen, die in der Schweiz steuerfrei sind.
da ich oft selber schon lange im Clinch mit CH-Steuerbehörden war & bin und quasi so zu einem Steuerexperte wurde...

-Haltedauer der Wertschriften mind. 6 Monate
-Transaktionsvolumen pro CY beträgt nicht mehr als das 5-fache des Depot- und Cash zu Beginn der Steuerperiode
-die realisierten Kapitalgewinne betragen < 50% des Realeinkommens in der Steuerperiode
-die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus Wertschriften sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen
Wenn der Handel mit Wertpapieren ein Ausmass annimmt, welches einer selbständigen Erwerbstätigkeit gleichkommt, ist dieser Steuervorteil verloren (ist bei mir so im Jahre 2008 & 2019 passiert); dann wird man in der CH als gewerbsmässig eingestuft; deshalb ist es für mich steuerlich günstiger, die meisten Tätigkeiten über eine juristische Person abzuwickeln