(03.09.2020, 23:22)Ca$hmandt schrieb: Polizei nutzte Corona-Gästelisten auch bei Ermittlungen zu Kleinkriminalität
Bereits im Juli wurde bekannt, dass die bayerische Polizei für Ermittlungen auf die Adresslisten von Gastronomen zurückgreift. Nur bei schweren Straftaten und Notfällen, hieß es damals vom Innenministerium. Doch das stimmte nicht.
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https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayer...-1.5018271
Das Deutsche Recht sieht das nunmal ausdrücklich so vor. Alle möglichen Beweismittel müssen beschafft werden und finden Anwendung. Der Unsinn, von Wegen, das würde man ja eh nicht für was anderes benutzen war hier genau so gelogen wie bei den Stadortdaten der Maut und der Vorratsdatenspeicherung UND UND UND. Die Polizei hat garkeine andere Wahl als die Daten auszuwerten. Daher erübrigt sich an dieser Stelle jedes Vertrauen in den Staat, wenn der gegenteiliges behauptet.