(11.09.2020, 13:29)Speculatius schrieb: Ja, tut es nach gegenwärtigem Stand der Dinge. Wobei die Betonung auf "gegenwärtig" liegt, denn das (vor-)letzte Wort wird erst mit der Durchführungsverordnung des neuen Gesetzes für die Finanzbehörden gesprochen, die zur Zeit noch erarbeitet wird. Die Diskussionen hierzu laufen hinter den Kulissen heiß, und was am Ende auf uns zukommen wird, müssen wir einfach abwarten und unsere Gestaltungen dementsprechend vornehmen.
So wie ich das sehe ist dieses Gesetz mehr oder weniger am Ende der Sitzung als alle nach Hause wollten durchgewunken worden
1. ohne das die Parlamentarier wirklich wussten um was es da geht und was sie wirklich beschlossen haben und
2. die Basis dafür vermtl. im ganzen CumEx-Schlamassel gesehen wurde und hier eine Verlustbegrenzung eingeführt werden sollte
um Steuerbetrug zu verhindern, welcher von Seiten der privaten Trader/Anleger gar nicht stattfand oder stattfindet.
Ich zweifel immer noch daran das man Verluste begrenzen kann und dann am Schluss mehr Steuern bezahlen muss als man unterm
Strich Gewinn gemacht hat. Gibt es das in der Steuergesetzgebung auch an anderer Stelle oder in anderen Fällen?
Man muss abwarten ob das Gesetz so wirklich angewendet werden kann bzw. wird. Kann mir vorstellen wenn das es dann noch Klagen
und Widersprüche geben wird. Die Sache ist so absurd das ich mir nicht vorstellen kann, das dieses Gesetz gerichtlich stand hält.
Aber bis dahin muss man es sehen wie es ist. Verluste sind auf max. 10.000 Euro begrenzt - wenn man privater Trader ist.
Vielleicht ist das auch nur Taktik um möglichst viele private Trader in die gewerbliche Schiene zu treiben um dann mehr Steuern kassieren
zu können. Frage ist, wenn es dann doch nicht so wie es aktuell aussieht angewendet wird, ob man dann wieder so leicht aus der
gewerblichen Schiene raus- und wieder in die private Schiene reinkommt.
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