cubanpete schrieb:Privater Kapitalgewinn ist steuerfrei. Optionen dürfen dabei nur zur Absicherung eingesetzt werden, sonst kann der Handel damit als Indiz für professionellen Handel gelten.
Wie kann in der Schweiz dann festgestellt werden, ob die Optionen zur Absicherung eingesetzt werden?
Wird das ggf. von der Zahl der Transaktionen abhängig gemacht, weisst Du etwas darüber? Ich stelle mir diese Abgrenzung sehr schwierig vor.
Naja, hier in D muss ja vielleicht bald jeder professionell werden, der Optionen handeln will. Wenigstens macht Martin Hlouscheck eine Verfassungsklage, während die Institutionen alle schlafen oder nur ihre eigenen Interessen vorbringen.
Zum Thema noch:
Bei den zu den Hauptbestandteilen meines Depots gehörenden A1JX52 und A1T8FS growthen die Dividenden natürlich gerade nicht (neben coronabedingten Reduzierungen sind es beim ersteren ETF natürlich auch die stärkere Gewichtung der Techs und im sonst so dividendenstarken EuroStoxx600 vor allem auch die Finanztitel, die nicht mehr so ausschütten). Aber die US-Consumer und einige andere Einzeltitel schütten noch ganz gut aus, diese Woche z.B. Grindeks gut 6%, auch wenn es etwas weniger war als letztes Jahr (von 1,28 auf 0,92€).